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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 773/04 EFG 2005 S. 1159

Gesetze: AO 1977 § 107 S. 1, AO 1977 § 97 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 97 Abs. 3 S. 2, AO 1977 § 93, AO 1977 § 147 Abs. 5

Kein Entschädigungsanspruch nach § 107 AO 1977 bei Vorlageverpflichtung nach § 97 AO 1977

Nichterstattung einer Entschädigung gemäß § 107 Abgabenordnung (AO)

Leitsatz

Bei bestandskräftiger Inanspruchnahme als Vorlageverpflichteter nach § 97 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 besteht weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 107 Satz 1 AO 1977 ein Anspruch auf Entschädigung der Aufwendungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2005 S. 308 Nr. 11
EFG 2005 S. 1159
EFG 2005 S. 1159 Nr. 15
TAAAB-55193

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