Kein ermäßigter Steuersatz für Ablösung laufender Rentenleistungen durch einen Einmalbetrag als Entschädigung
Leitsatz
Die anlässlich der Anteilsveräußerung vereinbarte Barabfindung der laufenden Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage
an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beruht dann nicht auf einer für die Tarifbegünstigung der Zahlung
zu fordernden neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage, wenn die Kapitalgesellschaft dabei von dem bereits in der Pensionszusage
enthaltenen Kapitalisierungswahlrecht Gebrauch machen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2005 S. 1544 Nr. 29 DStRE 2005 S. 936 Nr. 16 EFG 2005 S. 875 Nr. 11 OAAAB-52516
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