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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 5750/99 E EFG 2005 S. 1046 Nr. 13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, BGB § 107, BGB § 181

Schenkweise Übertragung einer Darlehensforderung an minderjährige Kinder und Begriff der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis” bei verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz

Die schenkweise Übertragung der Forderung aus einem verzinslichen Gesellschafterdarlehen an die minderjährigen Kinder der Gesellschafter und die anschließende Weitergewährung des Darlehens auf der Grundlage neu abgeschlossener Darlehensverträge kann nicht als Schenkung unter Auflage gewürdigt werden, deren zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Nichtmitwirkung eines Ergänzungspflegers eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Vereinbarungen indizieren und damit die Erfassung der Zinszahlungen der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen rechtfertigen könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1046 Nr. 13
YAAAB-52193

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