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NWB Nr. 15 vom Seite 1217 Fach 2 Seite 8731

BMF erläutert das Kontenabrufverfahren

Anmerkungen zum Anwendungserlass zu §§ 92 und 93 AO

Michael Baum

Mit hat die Finanzverwaltung die lange erwartete Verwaltungsanweisung zum Kontenabrufverfahren veröffentlicht. Diese Verwaltungsanweisung dient – anders als vielfach behauptet – nicht der Korrektur des Gesetzes, sondern erläutert vielmehr für die Praxis die neuen gesetzlichen Regelungen und gibt den Mitarbeitern der Finanzbehörden, aber auch den Steuerbürgern und ihren Beratern, eine Leitlinie für die Anwendung des Gesetzes. Die Finanzbehörden müssen die Anweisungen beachten, jeder Bürger hat daher auch ein Recht darauf, dass die zu seinem Schutz getroffenen Weisungen – insbesondere die Informationspflichten – beachtet werden. Das BMF-Schreiben beschränkt sich dabei nicht auf die eigentliche Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 Abs. 7 und 8 AO, sondern enthält auch allgemeine Aussagen zu Beweismitteln im Besteuerungsverfahren sowie ausführliche Aussagen zu Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 bis 6 AO. Damit wird verdeutlicht, dass die Kontenabrufmöglichkeit nicht isoliert gesehen werden darf, sondern nur ein Mosaikstein im Instrumentarium der Finanzbehörden und – wie alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten – kein Selbstzweck ist.

Nachfolgend wird jeweils eingerah...