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BFH Urteil v. - I R 50/67

Leitsatz

Die Unternehmer, die einer Berufsgenossenschaft angehören, können weder für die Beiträge, die sie künftig an die Berufsgenossenschaft zu entrichten haben, noch für die Unfallrenten, die die Berufsgenossenschaft zu zahlen hat, Rückstellungen bilden.

Fundstelle(n):
TAAAB-51551

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