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BFH Urteil v. - I 131/57 U

Leitsatz

Werden Anteile an einer sanierungsbedürftigen Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der Änderung des Gegenstandes des Unternehmens im Rahmen einer Vereinbarung abgetreten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung die sich aus Verlustabzügen der Vorjahre ergebenden steuerlichen Vorteile zum Gegenstand hat, so kann ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vorliegen, der zur Versagung des Verlustabzugs führt.

Fundstelle(n):
EAAAB-50973

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