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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 459/00 EFG 2005 S. 911 Nr. 11

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a

Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus Striptease-Darbietungen mit geschlechtseingrenzender bzw. geschlechtsausgrenzender Wirkung

Umsatzsteuer 1998

Leitsatz

Umsätze aus von Männern dargebotenen Striptease-Shows, zu denen ausschließlich weibliches Publikum zugelassen ist und bei denen ausschließlich die Zurschaustellung des männlichen Körpers im Vordergrund steht, sind nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG zu unterwerfen.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 529 Nr. 9
EFG 2005 S. 911 Nr. 11
FAAAB-50883

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