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BFH Urteil v. - I R 59/67

Leitsatz

Überläßt eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse in der Rechtsform des eingetragenen Vereins ihr Kassenvermögen ihrem Trägerunternehmen und behandelt dieses die ihm überlassenen Mittel wie eigene, ohne das Vorliegen eines - später behaupteten - Treuhandverhältnisses durch objektive, nachprüfbare Umstände deutlich zu machen, so liegt ein Darlehensverhältnis vor. Die Mittel dienen einer nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals des Trägerunternehmens. Dem kann auch nicht mit dem Hinweis auf eine organschaftliche Verflechtung von Unterstützungskasse und Trägerunternehmen begegnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BAAAB-50708

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