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BFH Urteil v. - V B 46/67

Leitsatz

  1. Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten wird der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Erledigung der Hauptsache stattgefunden hat.

  2. Der Senat tritt dem BFH-Beschluß VI B 69/67 vom (BStBl II 1968, 35) bei, wonach der Kläger durch Widerruf der Erledigungserklärung zum ursprünglichen Klageantrag zurückkehren kann.

  3. Das beklagte FA kann bei übereinstimmender Erledigungserklärung nicht widerrufen.

Fundstelle(n):
WAAAB-50231

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