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BFH Urteil v. - I R 154/67

Leitsatz

Ergibt eine Betriebsprüfung für einen Steuerabschnitt neue Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen, durch die sich der bisherige Gewerbeverlust noch erhöht, so rechtfertigen diese neuen Tatsachen auch die Berichtigung der Veranlagung für den späteren Steuerabschnitt, in dem der Fehlbetrag nach § 10 a GewStG anzurechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AAAAB-50072

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