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BFH Urteil v. - V 25/64

Leitsatz

Ein Ausnahmefall, der auch bei Bekanntwerden ungewichtiger neuer Tatsachen eine Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1  AO auf dem Gebiet der Umsatzsteuer rechtfertigt, liegt u.a. vor, wenn ein Steuerpflichtiger Fehler begeht, die bei Anwendung eines normalen Maßes an Sorgfalt hätten vermieden werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BAAAB-49915

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