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BFH Urteil v. - III 55/65

Leitsatz

  1. Der III. Senat tritt der in der Entscheidung des II. Senats II 53/61 U vom (BFH 77, 196, BStBl III 1963, 389) vertretenen Auffassung bei, daß spätere Einwendungen des Steuerpflichtigen gegen die Voraussetzungen der "Vorläufigkeit" eines Steuerbescheides im Sinne des § 100 AO ausgeschlossen sind, wenn der vorläufige Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist.

  2. Für die Heranziehung eines Brennrechts (nach dem BrMonG) als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut zum Einheitswert des Betriebsvermögens ist Voraussetzung, daß es sich um keine landwirtschaftliche Brennerei handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AAAAB-49587

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