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BFH Urteil v. - III 249/64 BStBl 1966 III S. 481

Leitsatz

  1. Bei einer Apotheke, die auf einem subjektiv-dinglichen Realrecht beruhte, ist nach der Entwertung des Apothekenrechts als Gewerbeberechtigung (hier in der ehemaligen amerikanischen Zone ab ) ein Firmenwert beim Betriebsvermögen der Apothe anzusetzen. Es handelt sich um einen derivativen Firmenwert; dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Apothekenrecht des Inhabers (samt Firmenwert) vor oder nach dem erworben wurde.

  2. Zur Höhe des Firmenwertes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 481
BFHE 1966 S. 378 Nr. 86
RAAAB-49431

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