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BFH Urteil v. - III 83/64 BStBl 1967 III S. 578

Leitsatz

Bei der Vermögensteuer kann eine Berichtigungsveranlagung gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den Verhältnissen des einzelnen Falles auch dann zulässig sein, wenn die Mehrsteuer eines Kalenderjahres den Betrag von 100 DM nicht übersteigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 578
BFHE 1967 S. 205 Nr. 89
TAAAB-49290

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