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BFH Urteil v. - VI 296/65 BStBl 1967 III S. 96

Leitsatz

Wird dem Antrag auf einen Lohnsteuerjahresausgleich in vollem Umfange stattgegeben, so genügt die Erstattung (Auszahlung der Lohnsteuer). Es bedarf in solchen Fällen keines schriftlichen Bescheids des FA über den zu erstattenden Betrag.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 96
BFHE 1967 S. 143 Nr. 87
DAAAB-49090

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