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BFH Urteil v. - IV 301/64 U

Leitsatz

Die Verpflichtung eines VW-Großhändlers, unter bestimmten Voraussetzungen bei Übernahme des Kundendienstes an neuverkauften Fahrzeugen durch eine Werkstatt außerhalb seines Vertragsgebiets eine Ausgleichsvergütung zu zahlen, rechtfertigt es nicht, in Abweichung von den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 105/63 S vom (Slg. Bd. 77 S. 655) eine Rückstellung für Mehrkosten des Wartungsdienstes zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAB-48832

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