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BFH Urteil v. - I 120/63

Leitsatz

Ein Textilwareneinzelhändler verstößt in der Regel nicht gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, wenn er im Warenbestandsverzeichnis Hinweise auf die Einkaufsrechnungen zur Nachprüfbarkeit der angesetzten Einzelwerte unterläßt. Daraus folgt aber nicht, daß er mit solcher Buchführung auch ohne weiteres den steuerrechtlichen Nachweisvorschriften genügt.

Fundstelle(n):
RAAAB-48767

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