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BFH Urteil v. - III 141/61 U

Leitsatz

Für die Zulässigkeit eines Erlasses von Soforthilfeabgabe und Vermögensabgabe bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Zonengrenzgebiet kommt es in erster Linie auf die Verhältnisse in dem Jahr an, für das der Erlaß von Abgabeleistungen begehrt wird (Erlaßzeitraum). Rechtfertigen diese Verhältnisse einen Erlaß, so wird eine Würdigung der Gesamtverhältnisse, für die in Erstattungsfällen der Zeitpunkt der Zahlung der Abgabe maßgebend ist, nur in besonderen Ausnahmefällen zur Versagung des Erlasses führen können.

Fundstelle(n):
VAAAB-48368

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