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BFH Urteil v. - IV 277/57 S

Leitsatz

Einkünfte aus einem Anteil einer Jahnschaft des Kreises Olpe/Westfalen, die wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gewinn nach der VOL ermittelt wird, zu den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften der Jahnschaftsgenossen gehören, sind durch einen Zuschlag nach § 9 Abs. 2 VOL zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
KAAAB-48217

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