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BFH Urteil v. - IV 213/58 S BStBl 1964 III S. 117

Leitsatz

  1. Die Einkünfte aus Beteiligungen an den Jahnschaften im Bezirk des Olper Forstgesetzes vom 3. August 1897 (Preußische Gesetzessammlung S. 285) sind Einkünfte aus Kapitalvermögen; bei einem Landwirt gehören sie nach § 20 Abs. 3 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

  2. Die Steuervergünstigung für Waldnutzungen nach § 34 Abs. 3 EStG 1950/1952 (§ 34 b ab EStG 1955) steht dem Genossen für die Ausschüttung aus der Jahnschaft nicht zu.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 117
BFHE 1964 S. 294 Nr. 78
UAAAB-47888

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