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BFH Urteil v. - II 147/62 U BStBl 1963 III S. 410

Leitsatz

Erfüllt das Halten eines Fahrzeugs die Tatbestandsmerkmale der Ermäßigungsvorschriften sowohl des § 11 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG 1961 als auch des § 11 Abs. 2 Nr. 2 b KraftStG 1961, so ist gleichwohl die Steuerermäßigung nur aus der für den Steuerpflichtigen günstigeren Vorschrift des § 11 Abs. 2 Nr. 2 b KraftStG 1961 und nicht auch noch zusätzlich nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG 1961 zu gewähren.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 410
BFHE 1964 S. 249 Nr. 77
VAAAB-47879

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