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BFH Urteil v. - IV 165/60 U BStBl 1962 III S. 217

Leitsatz

Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerrechtliche Anerkennung nicht etwa deshalb versagt werden, weil der mitarbeitende Ehegatte infolge Fehlens eines Über- und Unterordnungsverhältnisses im Betrieb nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer hat. Die Anerkennung setzt jedoch von vornherein klare und eindeutige Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis und seinen Vollzug entsprechend diesen Vereinbarungen voraus.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 217
BFHE 1962 S. 584 Nr. 74
UAAAB-47823

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