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BFH Urteil v. - III 39/60 U BStBl 1961 III S. 229

Leitsatz

Eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit kommt bei der Möglichkeit eines Rechtsirrtums nicht in Betracht.

Die Tatbestände des § 92 Abs. 3 und des § 222 Abs. 1 Ziffern 3 und 4 AO sind verschieden.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 229
BFHE 1961 S. 625 Nr. 72
AAAAB-47808

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