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BFH Urteil v. - I 349/60 U BStBl 1963 III S. 362

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige den Wert seiner Forderungen wegen voraussichtlich eintretender Ausfälle durch Einstellung eines Delkrederepostens berichtigt, so ist die Rückstellung für Umsatzsteuer (bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) von dem um den Delkredereposten geminderten Forderungsbetrag zu berechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 362
BFHE 1964 S. 122 Nr. 77
PAAAB-47774

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