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BFH Urteil v. - I 190/59 U BStBl 1960 III S. 209

Leitsatz

Eine Mitunternehmerschaft (ein mitunternehmerähnliches Verhältnis) im Sinne der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 170/59 S vom (Slg. Bd. 70 S. 422) kann auch angenommen werden, wenn eine Ehefrau in einer Personengesellschaft, an der ihr Ehemann maßgebend beteiligt ist, eine umfangreiche und tragende Tätigkeit gegen Entgelt leistet.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 209
BFHE 1960 S. 560 Nr. 70
FAAAB-47572

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