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BFH Urteil v. - III 77/54 U BStBl 1955 III S. 386

Leitsatz

  1. Der Bundesfinanzhof hält an der Rechtsprechung fest, daß unrichtige Einheitswerte durch Wertfortschreibung mit Wirkung vom Fortschreibungszeitpunkt an berichtigt werden können.

  2. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb (Saatzuchtbetrieb) bei der Einheitsbewertung unrichtig abgegrenzt worden, so ist das ein Fehler, der durch Wertfortschreibung beseitigt werden kann.

  3. Ist bei der Einheitsbewertung eines Saatzuchtbetriebs ein Zuschlag zum Vergleichswert zu Unrecht unterblieben, so ist das ein Fehler, der durch Wertfortschreibung beseitigt werden kann.

  4. Grenzen der Fehlerberichtigung durch Wertfortschreibung.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 386
BFHE 1956 S. 453 Nr. 61
CAAAB-46335

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