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BFH Urteil v. - IV 398/54 U BStBl 1956 III S. 16

Leitsatz

Steht mehreren Steuerpflichtigen für dasselbe Kind Kinderermäßigung zu, so ist das Kind mit demjenigen zusammen zu veranlagen, dem nach bürgerlichem Recht die Sorge für die Person des Kindes obliegt. Steht die Kinderermäßigung für ein eheliches Stiefkind einem Stiefelternteil und einem Pflegevater zu, so ist das Kind demgemäß mit dem Pflegevater zusammen zu veranlagen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 16
BFHE 1956 S. 41 Nr. 62
IAAAB-45964

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