Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu § 15 Außensteuergesetz (AStG)
Nach § 15 AStG werden dem Stifter Vermögen und Einkommen einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des AStG hat, entsprechend seinem Anteil zugerechnet.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EU Kommission) führt auf der Grundlage des EG-Vertrages gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren zu § 15 AStG durch. Aus Sicht der Kommission verletzt diese Vorschrift die Kapitalverkehrsfreiheit. Das Bundesministerium der Finanzen wird für die Bundesregierung zum Abmahnschreiben Stellung nehmen.
Die Sen Fin bittet daher die FÄ, das weitere Vorgehen in Fällen der Anwendung des § 15 AStG mit ihr abzustimmen.
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. - III A 3 - S 1361 - 3/2004
Fundstelle(n):
YAAAB-43565