Zulassung einer deutschen, in den Niederlanden als
"belastingconsulent" tätigen Staatsangehörigen zur
Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 ff. StBerG?
Zulassung zur Eignungsprüfung gem. § 37 a Abs. 2–5
StBG
Leitsatz
Eine deutsche Staatsangehörige,
die in Deutschland ein zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung
berechtigendes Diplom erworben, hier auch mehr als zwei Jahre auf dem Gebiet
des Steuerrechts gearbeitet hat und der deswegen in den Niederlanden die
Tätigkeit als „belastingconsulent” gestattet worden ist, hat
nach dem Gemeinschaftsrecht keinen Rechtsanspruch, in Deutschland statt der
regulären Steuerberaterprüfung „nur” eine
Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 bis 5 StBerG ablegen zu
müssen.
Fundstelle(n): HAAAB-42700
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