Abtretung von Forderungen des Schuldners im Restschuldbefreiungsverfahren umfasst nicht Steuererstattungsansprüche
Leitsatz
An den Schuldner selbst und nicht an den Treuhänder im Sinne von § 287 Abs 2 InsO geleistete Steuererstattungen sind an diesen nicht ohne, sondern mit Rechtsgrund geleistet worden. Denn Steuererstattungsansprüche des Schuldners sind von § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht umfasst. Ein Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO besteht nicht gegen den Schuldner, sondern ggf. gegen den Treuhänder.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 218 Nr. 4 EFG 2005 S. 251 EFG 2005 S. 251 Nr. 4 VAAAB-42085
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.