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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 165/97

Gesetze: AO § 148 , EStR R 131

Bilanzielle Behandlung des Feldinventars

Leitsatz

Der Verzicht auf die Aktivierung des Feldinventars bei Landwirten ist eine zulässige Bilanzierungserleichterung der FinVerw nach § 148 AO. Bei dem Feldinventar handelt es sich um jährlich neu hergestellte Wirtschaftsgut, da dieses durch Aberntung und Verfütterung an das Vieh aufgezehrt wird, so daß der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nicht berührt ist und ein Landwirt daher jedes Jahr neu entscheiden kann, ob er von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch macht oder nicht.

Fundstelle(n):
TAAAB-42064

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