Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur zeitweise vermietete und überwiegend leer stehende
Wohnung
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
1. Soll eine Wohnung vorrangig verkauft werden und wird sie nur mangels Erzielbarkeit eines angemessenen Verkaufspreises aufgrund
schlechter Marktlage vorübergehend zur kurzfristigen Vermietung bestimmt, so liegt keine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit
des Eigentümers vor, mit der Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht zu prüfen ist.
2. Steht die Wohnung in diesem Fall überwiegend leer und ist nach der Art der Durchführung der kurzfristigen Vermietung eine
durchgehende Vermietung und damit ein Totalüberschuss nicht zu erwarten, so sind die Vermietungsverluste mangels Einkunftserzielungsabsicht
steuerlich nicht anzuerkennen (im Streitjahr: Vermietung nur an 74 Tagen).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 253 Nr. 5 EFG 2005 S. 361 EFG 2005 S. 361 Nr. 5 CAAAB-41828
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