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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 181/2003

Gesetze: AO § 129, EStG § 26a, EStG § 26b

Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit

Leitsatz

Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit durch das Finanzamt ist zulässig, wenn die Anwendung der Splittingtabelle darauf beruht, dass infolge einer Flüchtigkeit des Veranlagungsbeamten übersehen wurde, die beantragte getrennte Veranlagung durchzuführen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-41702

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