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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2228/02 EFG 2005 S. 581

Gesetze: BewG § 129 Abs. 1BewG/DDR § 10 BewG/DDR § 11 Abs. 1 BewG/DDR § 11 Abs. 2 BewG/DDR § 11 Abs. 3 Satz 2 BewG/DDR § 50 BewG/DDR § 51 BewG/DDR § 52 BewG/DDR § 53

Gebäudeeigenschaft einer öffentlichen Toilette

Leitsatz

Eine auf öffentlichem Grund aufgestellte, automatische Toilette stellt keine Betriebsvorrichtung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 581
EFG 2005 S. 581 Nr. 8
ZAAAB-41654

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