Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2a Abs.1 Nr. 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
Nach Auffassung des I. Senats des , BStBl II 2003, 795) ist die Regelung des § 2a Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 EStG, wonach ausländische negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung des zu versteuernden
Einkommens nicht abgesetzt werden können, mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar.
Die in dem o.a. BFH-Beschluss dargelegten Gründe gelten für den Bereich der gewerblichen Einkünfte aus einer ausländischen
Betriebsstätte entsprechend. Es bestehen daher ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des
StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Gemeinschaftsrecht, ohne dass in diesem Eilverfahren eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen
wäre.
Das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung steht dem nicht entgegen. Eine solche Abwägung mit öffentlichen
Interessen findet bei Zweifeln an der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nicht statt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 271 Nr. 5 EFG 2005 S. 286 EFG 2005 S. 286 Nr. 4 KÖSDI 2005 S. 14619 Nr. 5 DAAAB-41417
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