OFD Düsseldorf

Anwendung von § 15 KStG auf ausländische Schachteldividenden in den VZ 2001 und 2002

Erzielt eine Organgesellschaft Dividenden aus Schachtelbeteiligungen, die nach dem einschlägigen DBA grundsätzlich steuerfrei sind, so steht § 15 S. 1 Nr. 2 KStG der Anwendung dieser Schachtelvergünstigung auf der Ebene der Organgesellschaft auch in den VZ 2001 und 2002 entgegen. Dies wurde kürzlich von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. Die in der KSt-Arbeitsbesprechung der OFD Düsseldorf-Steuerabteilung Köln (Niederschrift Tz. 4.10.3.) aufgeworfene Rechtsfrage ist damit verwaltungsintern geklärt.

Begründung:

Aus der Gesetzesbegründung zum UntStFG (BT-Drucksache 14/6882, S. 37/38) ergibt sich, dass der Verzicht auf eine Sonderregelung für DBA-Sachverhalte zunächst erkennbar in der Annahme erfolgt ist, dass diese Regelung wegen der vermeintlich vorrangigen Vorschrift § 8b Abs. 1 KStG – deren Anwendung durch § 15 S. 1 Nr. 2 KStG auf der Ebene der Organgesellschaft suspendiert wurde – überflüssig sei. Es ging dem Gesetzgeber also keineswegs darum, in den o.a. Sachverhalten eine steuerliche Besserstellung herzustellen. Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der OFD von einer planwidrigen Gesetzeslücke auszugehen, die im Wege einer steuerverschärfenden Analogie geschlossen werden kann (siehe hierzu BStBl 1984 II S. 221).

Hierfür spricht auch, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zum StVergAbG davon ausgeht, dass die dort vorgenommene Änderung des § 15 KStG nur klarstellende Wirkung entfaltet (BT-Drucksache 15/119, S. 44).

OFD Düsseldorf v.

Fundstelle(n):
XAAAB-41338