Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
wirtschaftliche Betrachtungsweise
Eigenheimzulage 2000
Leitsatz
1. Die im Schenkungsteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist, angewandten Grundsätze zur mittelbaren
Grundstücksschenkung können nicht ohne weiteres auf das Eigenheimzulagenrecht übertragen werden.
2. Erwirbt der Beschenkte eine Immobilie, und zahlt der Schenker den Kaufpreis hierfür unter Abkürzung des Zahlungsweges direkt
an den Bauträger, so leistet der Schenker als Dritter für Rechnung des Beschenkten direkt an dessen Gläubiger. Bei wirtschaftlicher
Betrachtungsweise wird danach dem Beschenkten der zur Anschaffung der Wohnung erforderliche Geldbetrag zugewendet. Folglich
entstehen dem Beschenkten eigene Anschaffungskosten für die Immobilie, die ihn (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen)
zur Inanspruchnahme der Förderung nach dem EigZulG berechtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2005 S. 367 Nr. 7 DStRE 2005 S. 393 Nr. 7 EFG 2005 S. 95 EFG 2005 S. 95 Nr. 2 KÖSDI 2005 S. 14550 Nr. 3 HAAAB-41151
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