Unerledigter Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld, Sperrwirkung von Null-Festsetzungbescheiden
Leitsatz
1.) Ein zu Zeiten sozialrechtlichen Kindergeldes gestellter Antrag auf Kindergeld hat sich durch den Übergang zum steuerlichen
Kindergeld nicht erledigt.
2.) Eine bestandskräftige Null-Festsetzung entfaltet Sperrwirkung für sämtliche zeitlich vorangehenden Zeiträume. Die Sperrwirkung
reicht jedoch nur so weit in die Vergangenheit zurück, als das Finanzamt auf den beschiedenen Antrag hin hätte rückwirkend
Kindergeld gewähren können.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 125 EFG 2005 S. 125 Nr. 2 MAAAB-40053
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