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BFH Beschluss v. - XI B 134/95

Im Klageverfahren hat die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) beantragt, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer ausschließlich ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit, nicht dagegen (anteilig) auch ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. Das Finanzgericht (FG) ist dem nicht gefolgt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel nicht eingelegt worden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 48
BFH/NV 1997 S. 48 Nr. -1
MAAAB-38651

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