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BFH Beschluss v. - VI R 66/95

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben mit Schriftsatz vom 23. April 1993 gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 Klage erhoben, um weitere Werbungskosten wegen eines häuslichen Arbeitszimmers berücksichtigt zu bekommen. Mit Beschluß vom 18. April 1995 wurde die Entscheidung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter übertragen. Dieser wies die Klage mit Urteil vom 9. Juni 1995 nach mündlicher Verhandlung ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 572
BFH/NV 1996 S. 572 Nr. 7
IAAAB-38515

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