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BFH Beschluss v. - VIII B 43/96

Rechtsanwalt und Steuerberater X beantragte namens und im Auftrag der Grundstücksgemeinschaft Y GdbR mit Schriftsatz vom 30. Oktober 1995 beim Finanzgericht (FG), den Vollzug des gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheides für 1993 vom 9. Mai 1995, der u. a. Veräußerungsgewinne aufgrund der zum 31. März 1993 erfolgten Beendigung von Betriebsaufspaltungen feststellte, auszusetzen. Er kündigte an, die Begründung in den nächsten Tagen "nachzureichen". Die Geschäftsstelle des Senats forderte ihn mit Schreiben vom 13. November 1995 auf, bis zum 20. Dezember 1995 den Antrag zu begründen und eine Prozeßvollmacht im Original vorzulegen. Die vom Berichterstatter antragsgemäß bis zum 22. Januar verlängerte Frist lief ergebnislos ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 846
BFH/NV 1996 S. 846 Nr. 11
LAAAB-38365

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