Zur Finanzierung des Kaufs von zwei Eigentumswohnungen nahm die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bei einer Bank ein Darlehen auf und vereinbarte hinsichtlich eines Teilbetrages (100 000 DM) eine Wechselfinanzierung: Sie akzeptierte 120 von der Bank am 27. Dezember 1977 ausgestellte Wechsel über 1 127,43 DM (insgesamt 135 292 DM). Die Wechsel waren, beginnend mit dem 30. Januar 1978, jeweils zum Ende eines Monats fällig (Laufzeit insgesamt zehn Jahre). Am 30. Dezember 1977 überwies die Bank gegen die Hereinnahme der Wechsel einen Betrag von 99 640 DM (100 000 DM abzüglich Bearbeitungsgebühr von 360 DM).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 273 BFH/NV 1997 S. 273 Nr. -1 HAAAB-38122
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