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BFH Beschluss v. - IV S 1/92

Der Antragsteller beabsichtigte ursprünglich, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) zu erheben, mit dem der beantragte Erlaß von Säumniszuschlägen abgelehnt worden war. Mit seinem im vorliegenden Verfahren zunächst gestellten Antrag begehrte der Antragsteller zu diesem Zweck die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH). Mit Schriftsatz vom 6. April 1992 erklärte der Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) die Haupt sache im Verfahren wegen PKH für erledigt, weil die Säumniszuschläge zwischenzeitlich verjährt seien. Hierzu erwiderte der Antragsteller, damit entspreche das FA voll seiner bereits früher abgegebenen Erledigungserklärung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 307
BFH/NV 1997 S. 307 Nr. -1
FAAAB-38085

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