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BFH Urteil v. - IV R 2/95

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der die Beigeladene zu 1 als Komplementärin und die Beigeladene zu 2 als einzige Kommanditistin mit einer Hafteinlage von 18 000 DM beteiligt sind. Zum 31. Dezember 1989 wies die Klägerin in ihrer Bilanz Verlustvorträge zu Lasten der Beigeladenen zu 2 in Höhe von 694 675,41 DM aus. Im Streitjahr 1990 erbrachte die Beigeladene zu 2 eine Einlage von 250 000 DM in das Gesellschaftsvermögen; von dem in diesem Jahr erzielten Gewinn entfielen 152 226,50 DM auf sie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 350
BFH/NV 1997 S. 350 Nr. -1
IAAAB-38058

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