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BFH Beschluss v. - X S 7/94

Die Antragstellerin ist Apothekerin und betreibt seit 1976 auf dem Geschäftsgrundstück ... in ... eine Apotheke. In dem Gebäude (Gesamtfläche 886 qm) befinden sich außer der Apotheke (insgesamt ca. 220 qm, hiervon 70 qm im Kellergeschoß) Arztpraxen (515 qm) und eine Wohnung (151 qm). Eigentümer des Grundstücks waren zunächst die Antragstellerin und ihr geschiedener Ehemann Z. B. zu je 1/2 gewesen. Nach der Scheidung im April des Jahres 1985 erwarb die Antragstellerin mit Vertrag vom 21. November 1985 dessen 1/2- Anteil. Mit Vertrag vom 13. August 1987 veräußerte die Antragstellerin das Grundstück an Z. B. zum Kaufpreis von ... DM. Mit Vertrag vom 30. August 1987 mietete sie das Gesamtobjekt zu einem monatlichen Mietpreis von ... DM an. Die Einnahmen aus der Weitervermietung der Arztpraxen behandelte sie als solche aus Gewerbebetrieb. Die gezahlte Jahresmiete zog sie als Betriebsausgaben ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 782
BFH/NV 1995 S. 782 Nr. 9
EAAAB-37809

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