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BFH Urteil v. - VII R 29/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Steuerberater, ließ sich wegen Honorarforderungen die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererstattungsansprüche seines Mandanten G abtreten. Die Abtretung wurde dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) am ... 1992 auf dem im BStBl I 1987, 672, 673 amtlich vorgeschriebenen Vordruck angezeigt. Das FA lehnte nach Erlaß des Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheids gegenüber G die Auszahlung der abgetretenen Steuerguthaben an den Kläger mit der Begründung ab, daß für die Abtretungsanzeigen ein nicht mehr gültiges Formular verwendet worden sei. Der Einspruch und die Klage, mit der der Kläger beantragte, den ihm erteilten Abrechnungsbescheid dahingehend zu ändern, daß ein Erstattungsanspruch in Höhe von ... DM zu seinen Gunsten festgestellt werde, blieben erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 385
BFH/NV 1996 S. 385 Nr. 5
GAAAB-37587

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