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BFH Urteil v. - IV R 29/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes. Von 1978 bis 1985 wurde dieser gemäß § 14 der Höfeordnung (HöfeO) von der Mutter des Klägers bewirtschaftet. Die Mutter des Klägers hatte 1982 bei der A-Bank ein Darlehen von ... DM aufgenommen, das der Kläger bei der Übernahme der Bewirtschaftung des Hofes durch Vertrag vom 4. Juli 1985 übernahm. Zu diesem Zeitpunkt valutierte das Darlehen mit 80 000 DM. 1986 nahm der Kläger bei der X-Bank ein Darlehen in Höhe von 90 000 DM mit einem für fünf Jahre festgeschriebenen Zinssatz auf und löste das nur noch mit 78 541 DM valutierte Darlehen bei der A-Bank ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 597
BFH/NV 1996 S. 597 Nr. 8
SAAAB-37288

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