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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Produkthaftung

Anwendungshinweis:

Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Sehen Sie zum Thema die folgenden Beiträge:

I. Definition

Produkthaftung ist die seit dem geltende, durch eine EG-Richtlinie veranlasste Gefährdungshaftung des Herstellers eines Produktes für Produktfehler. Diese verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht ist eigens im Produkthaftungsgesetz geregelt. Der Hersteller haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des Produktes entstehen, Schäden am Produkt selbst werden ausdrücklich nicht ersetzt.

Vor Inkrafttreten des ProdHaftG war ein Regressanspruch gegen den Hersteller, soweit dieser nicht auch der Verkäufer war, nur nach Deliktsrecht möglich. Hier hatte der Verbraucher aber oft Schwierigkeiten, das Verschulden des Herstellers nachzuweisen, da für ihn der Betriebsablauf nicht einsichtig war. Nach den schuldrechtlichen Regelungen ist ein Schadenersatzanspruch nur gegeben, wenn zwischen dem Geschädigten und dem in Anspruch Genommenen ein Schuldverhältnis, meist ein Kaufvertrag, vorliegt.

Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder e...

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