BMF - IV C 5 - S 2361 - 95/04 I A 5 - Vw 7216 - 8/04

Automation in der Steuerverwaltung;
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2005

Bezug: (BStBl 2003 I S. 750)

Mit Wirkung ab 2005 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2005 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 10c EStG einheitlich die Beitragsbemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.

1. Gesetzliche Grundlagen

Der Programmablaufplan enthält gem. § 39b Abs. 8 EStG:

  1. die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden,

  2. die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach § 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG,

  3. die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags,

  4. die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG),

  5. die Berücksichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz),

  6. die Günstigerprüfung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz,

2. Erläuterungen

2.1 Allgemeines

Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von Jahresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf Jahresbeträge wird entsprechend den in § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz.

Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen.

2.2 Feldlängen

Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben.

Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet.

2.3 Symbole

Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 66001.

Darüber hinaus bedeuten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 = Wert nach unten abrunden (z.B. € ↓ = auf volle € abrunden)
 = Wert nach oben aufrunden (z.B. C ↑ = auf volle C aufrunden)
 = „übertragen nach” (Zuweisung)

3. Schnittstellenkonventionen

3.1 Eingangsparameter

Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.B. in Betracht:

  • Vorzeichenprüfung (z.B. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein);

  • Prüfung auf gültigen Inhalt (z.B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1);

  • Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.B. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein).

Es werden folgende Eingangsparameter benötigt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Name
Bedeutung
ALTER1
1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 24a EStG), sonst = 0
HINZUR
In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents
JFREIB
Jahresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte in Cents (ggf. 0)
JHINZU
Jahreshinzurechnungsbetrag in Cents (ggf. 0)
JRE4
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. 0)
Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes ist erforderlich bei Eingabe „sonstiger Bezüge” (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit” (Feld VMT).
JVBEZ
In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. 0)
KRV
1 = der Arbeitnehmer ist im Lohnzahlungszeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und gehört zu den in § 10c Abs. 3 EStG genannten Personen.
Bei anderen Arbeitnehmern ist „0” einzusetzen.
Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin bekannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht der Arbeitgeber nicht anzustellen.
LZZ
Lohnzahlungszeitraum:
 
1 = Jahr
2 = Monat
3 = Woche
4 = Tag
R
Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei keiner Religionszugehörigkeit = 0)
RE4
Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags in Cents.
SONSTB
Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) in Cents (ggf. 0)
STKL
Steuerklasse:
 
1 = I
2 = II
3 = III
4 = IV
5 = V
6 = VI
VBEZ
In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. 0)
VBEZM
Vorsorgungsbezug im Januar 2005 bzw. für den ersten vollen Monat in Cents
VBEZS
Voraussichtliche Sonderzahlungen im Kalenderjahr bei Versorgungsempfänger in Cents
VBS
In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. 0)
VMT
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. 0)
WFUNDF
In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents
ZKF
Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV)
ZMVB
Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden (nur erforderlichen bei Jahresberechnung (LZZ = 1)

3.2 Ausgangsparameter

Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung:


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Name
Bedeutung
BK
Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cents
BKS
Bemessungsgrundlage der sonstigen Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in Cents
BKV
Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für die Kirchenlohnsteuer in Cents
LSTLZZ
Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in Cents
SOLZLZZ
Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cents
SOLZS
Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents
SOLZV
Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents
STS
Lohnsteuer für sonstige Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents
STV
Lohnsteuer für Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents

4. Interne Felder

Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden:


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Name
Bedeutung
ALTE
Altersentlastungsbetrag nach Alterseinkünftegesetz in Cents
ANP
Arbeitnehmer-Pauschbetrag in €
ANTEIL1
Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von Jahreswerten auf ganze Cents abgerundet
ANTEIL2
Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von Jahreswerten auf ganze Cents aufgerundet
BMG
Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in Cents
DIFF
Differenz zwischen ST1 und ST2 in €
EFA
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in €
FVB
Versorgungsfreibetrag in Cents
FVBZ
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in €
JBMG
Jahressteuer nach § 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in €
JW
Jahreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cents
KENNZ
Kennzeichen bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
0 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP zu berücksichtigen
1 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP1 zu berücksichtigen
KFB
Summe der Freibeträge für Kinder in €
KZTAB
Kennzahl für die Einkommensteuer-Tabellenart:
1 = Grundtabelle
2 = Splittingtabelle
LSTJAHR
Jahreslohnsteuer in €
LST1, LST2, LST3
Zwischenfelder der Jahreslohnsteuer in Cents
MIST
Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in €
RE4LZZ
Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug der Freibeträge für Versorgungsbezüge, des Altersentlastungsbetrags und des in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags und Hinzurechnung eines Hinzurechnungsbetrags in Cents. Entspricht dem Arbeitslohn, für den die Lohnsteuer im personellen Verfahren aus der zum Lohnzahlungszeitraum gehörenden Tabelle abgelesen würde
RE4LZZV
Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Altersentlastungsbetrags in Cents zur Berechnung der Vorsorgepauschale
RW
Rechenwert in Gleitkommadarstellung
SAP
Sonderausgaben-Pauschbetrag in €
SOLZFREI
Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in €
SOLZJ
Solidaritätszuschlag auf die Jahreslohnsteuer in €, C (2 Dezimalstellen)
SOLZMIN
Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die Jahreslohnsteuer in €, C (2 Dezimalstellen)
ST
Tarifliche Einkommensteuer in €
ST1
Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in €
ST2
Tarifliche Einkommensteuer auf das 0,75-fache ZX in €
VBEZB
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Cents
VHB
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in €, C
VSP
Vorsorgepauschale in €, C (2 Dezimalstellen)
VSPN
Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in €, C
VSP1
Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in €, C
VSP2
Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in €, C
VSPKURZ
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG in €
VSPMAX1
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 2 EStG in €
VSPMAX2
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 3 EStG in €
VSPO
Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Satz 2 EStG vor der Höchstbetragsberechnung in €, C (2 Dezimalstellen)
VSPREST
Für den Abzug nach § 10c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG verbleibender Rest von VSPO in €, C (2 Dezimalstellen)
VSPVOR
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 1 EStG in €, C (2 Dezimalstellen)
X
Zu versteuerndes Einkommen gem. § 32a Abs. 1 und 2 EStG (2 Dezimalstellen)
Y
gem. § 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen)
ZRE4
Auf einen Jahreslohn hochgerechnetes RE4LZZ in €, C (2 Dezimalstellen)
ZRE4VP
Auf einen Jahreslohn hochgerechnetes RE4LZZV zur Berechnung der Vorsorgepauschale in €, C (2 Dezimalstellen)
ZRE4VP1
Sicherungsfeld von ZRE4VP in €, C bei der Berechnung des Vorwegabzugs für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
ZTABFB
Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in €
ZVE
Zu versteuerndes Einkommen in €
ZX, ZZX, HOCH, VERGL
Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach § 39b Abs. 2 Satz 8 EStG in €.

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Allgemeine maschinelle Jahreslohnsteuer 2005 (Prüftabelle)


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Jahresbruttolohn (in €)
Jahreslohnsteuer 2005 (in €) in Steuerklasse
I
II
III
IV
V
VI
5.000
0
0
0
0
612
750
7.500
0
0
0
0
987
1.125
10.000
0
0
0
0
1.362
1.739
12.500
232
18
0
232
2.403
2.789
15.000
714
444
0
714
3.400
3.722
17.500
1.362
1.043
0
1.362
4.266
4.576
20.000
2.063
1.727
0
2.063
5.126
5.458
22.500
2.725
2.375
264
2.725
6.044
6.398
25.000
3.417
3.051
628
3.417
7.020
7.394
27.500
4.126
3.746
1.104
4.126
8.052
8.438
30.000
4.860
4.465
1.634
4.860
9.102
9.488
32.500
5.620
5.211
2.240
5.620
10.152
10.538
35.000
6.408
5.984
2.952
6.408
11.202
11.588
37.500
7.224
6.785
3.684
7.224
12.252
12.638
40.000
8.068
7.614
4.364
8.068
13.302
13.688
42.500
8.938
8.470
5.026
8.938
14.352
14.738
45.000
9.836
9.354
5.700
9.836
15.402
15.788
47.500
10.762
10.265
6.390
10.762
16.452
16.838
50.000
11.715
11.203
7.094
11.715
17.502
17.888
52.500
12.696
12.169
7.806
12.696
18.552
18.938
55.000
13.704
13.163
8.524
13.704
19.602
19.988
57.500
14.733
14.183
9.254
14.733
20.652
21.038
60.000
15.763
15.213
10.000
15.763
21.702
22.088

Besondere maschinelle Jahreslohnsteuer 2005 (Prüftabelle)


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Jahresbruttolohn (in €)
Jahreslohnsteuer 2005 (in €) in Steuerklasse
I
II
III
IV
V
VI
5.000
0
0
0
0
612
750
7.500
0
0
0
0
987
1.125
10.000
37
0
0
37
1.362
1.739
12.500
431
192
0
431
2.403
2.789
15.000
942
648
0
942
3.400
3.722
17.500
1.553
1.230
0
1.553
4.266
4.576
20.000
2.193
1.855
220
2.193
5.126
5.458
22.500
2.862
2.508
616
2.862
6.044
6.398
25.000
3.559
3.190
1.044
3.559
7.020
7.394
27.500
4.284
3.901
1.522
4.284
8.052
8.438
30.000
5.039
4.640
2.104
5.039
9.102
9.488
32.500
5.822
5.408
2.714
5.822
10.152
10.538
35.000
6.633
6.205
3.338
6.633
11.202
11.588
37.500
7.473
7.030
3.976
7.473
12.252
12.638
40.000
8.342
7.884
4.628
8.342
13.302
13.688
42.500
9.239
8.766
5.294
9.239
14.352
14.738
45.000
10.165
9.677
5.976
10.165
15.402
15.788
47.500
11.119
10.616
6.670
11.119
16.452
16.838
50.000
12.102
11.584
7.380
12.102
17.502
17.888
52.500
13.114
12.581
8.104
13.114
18.552
18.938
55.000
14.154
13.606
8.842
14.154
19.602
19.988
57.500
15.204
14.655
9.594
15.204
20.652
21.038
60.000
16.254
15.705
10.362
16.254
21.702
22.088

BMF v. - IV C 5 - S 2361 - 95/04I A 5 - Vw 7216 - 8/04

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-35984