Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1986 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist als Alleinerbe nach seinem Vater Eigentümer des Grundstücks C-Straße in D. Aufgrund letztwilliger Verfügung des Vaters stand der Mutter des Klägers ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück zu. Mit Vertrag vom 14. März 1986 verzichtete die damals 74 Jahre alte Mutter auf das Nießbrauchsrecht. Der Kläger verpflichtete sich, an Stelle des Nießbrauchs an die Mutter auf deren Lebenszeit ab Januar 1986 monatlich einen als Reallast zu sichernden Betrag in Höhe von 2306 DM mit der Maßgabe zu zahlen, daß eine Abänderung dieser Zahlungspflicht in entsprechender Anwendung von § 323 ZPO vorbehalten bleibt. Weiter heißt es in dem Vertrag:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 848 BFH/NV 1994 S. 848 Nr. 12 AAAAB-35421
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